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Testamentsvollstreckervergütung
Regelung der Vergütung für eine anspruchsvolle Aufgabe
Der Testamentsvollstrecker hat für seine Amtsführung einen Anspruch auf angemessene Vergütung, falls der Erblasser nicht durch letztwillige Verfügung etwas anderes bestimmt. Häufig entstehen dabei in der Praxis langwierige Auseinandersetzungen zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben über die Höhe der angemessenen Vergütung. Dies kann der Erblasser verhindern, wenn er rechtzeitig für Klarheit in der Vergütungsfrage sorgt.
Zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Damit steht dieser Person die zentrale Position für die Umsetzung des letzten Willens des Erblassers zu. Nur der Erblasser kann eine Testamentsvollstreckung anordnen. Häufig nicht – und auch nicht zwingend – angeordnet sind (hinreichend klare) Regelungen über die Vergütung des Testamentsvollstreckers. Dies löst nicht selten Diskussionen und Konflikte mit den Erben aus.
Regelung der Vergütung durch den Erblasser
Will der Erblasser ausdrücklich die Vergütung des Testamentsvollstreckers für dessen Dienste regeln, wird er dies auch in Ansehung der gewählten Person tun. Betr...