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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 1

Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen

Keine Kürzung bei gleicher Altersvorsorge zu gleichen Teilen

Gabriele Stein

Gesellschafter-Geschäftsführer müssen beim Sonderausgabenabzug für private Vorsorgeaufwendungen deutliche Kürzungen hinnehmen - häufig zu Unrecht. Für eine Trendwende dürfte das sorgen.

Rechtslage vor Inkrafttreten des AltEinkG

Aufwendungen für die Vorsorge im Krankheitsfall oder im Rentenalter werden als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Allerdings wird dieser Vorwegabzug grundsätzlich prozentual gekürzt, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH das Recht auf eine spätere Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung erworben hat. Für Fälle vor Inkrafttreten des AltEinkG am bedeutete dies, dass Eheleuten nach § 10 Abs. 3 EStG im Fall der Zusammenveranlagung für Vorsorgeaufwendungen ein Vorwegabzug in Höhe von 12 000 DM zustand. Dieser war um 16 v. H. der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu S. 2kürzen, wenn der Steuerpflichtige zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehörte. Zu diesem Personenkreis zählen: Arbeitnehmer, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahrs nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlagen, eine Berufstätigkeit ausübten und aufgrund vertr...