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FG Köln 07.06.2005 8 K 4192/02, NWB direkt 29/2005 S. 8

Schadensersatzleistung in Höhe des ursprünglichen Entgelts

Zahlt ein Softwarelieferant an einen Kunden wegen nicht funktionsfähiger Hard- und Softwarelieferung einen „Schadensersatz” in Höhe des vertraglichen Entgelts, mindert sich dadurch nicht das Entgelt und scheidet eine Vorsteuerberichtigung aus. Entgelt und Schadensersatz beruhen in diesem Fall auf zwei unterschiedlichen zivilrechtlichen Rechtsgrundlagen, so dass keine Rückerstattung des Entgelts vorliegt. Hätten die Vertragsparteien sich vergleichsweise auf eine Entgeltminderung geeinigt, wäre der ursprüngliche Entgeltanspruch nachträglich abgeändert worden und eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen gewesen.