Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bereitstellung warmer Mittagessen in Schulen
Bei der Abgabe von Mahlzeiten, die täglich in einer Großküche zubereitet, heiß in Isolier- und Transportbehälter verpackt, zu den Schulen befördert, in von den Schulträgern zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vom Unternehmer portioniert und auf schulträgereigenem Geschirr sowie mit schulträgereigenem Besteck an die einzelnen Schüler ausgegeben und nahe der Ausgabestelle verzehrt werden, handelt es sich nicht um eine steuersatzbegünstigte Lieferung von Lebensmitteln i. S. der § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 i. d. F. des UStGÄndG 1997, sondern um eine nicht begünstigte sonstige Leistung.