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FG Köln 21.04.2005 10 K 7434/01, NWB direkt 29/2005 S. 4

Rabattfreibetrag bei Verzicht auf Vermittlungsprovision

Der Rabattfreibetrag gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG findet Anwendung, wenn ein Kreditinstitut zu Gunsten der Mitarbeiter auf Provisionen für die eigene Vermittlungsleistung beim Abschluss von Eigenverträgen der Mitarbeiter verzichtet und die Vermittlungsleistungen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern, sondern auch gegenüber den gewöhnlichen Bankkunden erbracht werden.