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FG Niedersachsen 09.12.2004 11 K 388/03, NWB direkt 29/2005 S. 4

Teilwertabschreibung eines Darlehens gegenüber GmbH

Die Teilwertabschreibung eines Darlehens gegenüber einer GmbH auf Null DM ist unzulässig, wenn die Gesellschaft nicht signifikant überschuldet und zudem gewährleistet ist, dass die GmbH ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird. Das gilt umso mehr, wenn die Verrechnung der Darlehensforderung mit künftigen Forderungen der GmbH aus Leistungen gegenüber dem Steuerpflichtigen vorgesehen ist. Die Einlage einer Darlehensforderung in eine stille Gesellschaft ist mit dem gemeinen Wert der Forderung als Anschaffungskosten zu bewerten.