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FG Rheinland-Pfalz 16.06.2004 1 K 2209/02, NWB direkt 29/2005 S. 3

Atypisch stille Gesellschaft im Finanzrechtsstreit

Klagebefugnis im finanzgerichtlichen Verfahren betreffend die einheitliche Feststellung der Einkünfte steht nicht der atypisch stillen Gesellschaft als Innengesellschaft, sondern i. d. R. dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder dem atypisch stillen Gesellschafter zu.