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BFH 26.09.2005 XI B 50/05, NWB direkt 29/2005 S. 2

Nicht vollständige Steuererklärung

Gibt ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung ab, in der er keinerlei Spenden geltend macht, kann eine bestandskräftige Veranlagung nicht wegen neuer Tatsachen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO mit der Begründung geändert werden, die fehlende Eintragung zweier Geldspenden sei übersehen worden.S. 3