Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nicht vollständige Steuererklärung
Gibt ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung ab, in der er keinerlei Spenden geltend macht, kann eine bestandskräftige Veranlagung nicht wegen neuer Tatsachen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO mit der Begründung geändert werden, die fehlende Eintragung zweier Geldspenden sei übersehen worden.S. 3