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Kündigungsschutz | Kündigung wegen Missbrauchs eines dienstlichen Mobiltelefons
Das LAG Hessen hebt in seinem Urt. v. - 5 Sa 1299/04 (CR 2005, 435) unter Hinweis auf die Rspr. des BAG, der zufolge als Kündigungsgrund auch das Führen umfangreicher privater Telefongespräche auf Kosten des Arbeitgebers durch einen so handelnden Arbeitnehmer in Betracht kommen kann, insbesondere hervor, dass bei einem exzessiven Missbrauch des zu dienstlichen Zwecken überlassenen Mobilfunktelefons für Privatgespräche (hier: Verzehnfachung der Kosten während der Freistellungsphase) eine Kündigung auch vor Ausspruch einer entsprechenden Abmahnung sozial gerechtfertigt sein kann.