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Gesellschaftsrecht | Wirtschaftliche Neugründung bei der GmbH
Nach dem (RNotZ 2005, 239) soll im Anschluss an die Rspr. des BGH zur Aktivierung sog. Vorrats- und Altmantelgesellschaften (vgl. NJW 2003, 892 und NJW 2003, 3198) von einer wirtschaftlichen Neugründung bei der GmbH selbst dann ausgegangen werden, wenn die GmbH ihr aktives Handelsgeschäft entgeltlich veräußert und ihre unternehmerische Tätigkeit künftig auf die Verwaltung eigenen Vermögens beschränken will, da dies – anders als vom BGH gefordert – dann keine wirtschaftliche gewichtbare Anknüpfung an den bisherigen Geschäftsbetrieb (mehr) erlaube.