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Lohnsteuer | Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht ( NWB KAAAB-56557). – Anmerkung: Die arbeitstagbezogene Ermittlung der Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mag viele Langstrecken-Pendler beruhigen, obwohl die Auffassung des Finanzamts im Streitfall sicherlich gerne von jenen geteilt worden wäre, deren Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel unter der Entfernungspauschale liegen. Dass hier nur für die Flugkosten und nicht auch für Bahnfahrten eine Ausnahmeregelung geschaffen wurde (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG ab Veranlagungszeitraum ...