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Senatsverwaltung für Fin Berlin 06.07.2005 III A InvZ 1000 - 2/2002, NWB 29/2005 S. 229

Investitionszulage | EU-Kommission genehmigt InvZulG 2005 bezüglich Landwirtschaftssektor

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben v. den bisher nicht genehmigten Teil des InvZulG 2005 bezüglich der Produktion, der Verarbeitung und des Marketings von Agrarerzeugnissen, die in den Geltungsbereich von Anhang I des EG-Vertrags fallen, als gemäß Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen. Somit kann Investitionszulage nach § 2 InvZulG 2005 für Investitionen im Landwirtschaftssektor gewährt werden, soweit die im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere hat die Kommission die Genehmigung daran geknüpft, dass die im Gemeinschaftsrahmen enthaltene Einzelnotifizierungspflicht beachtet wird ( III A InvZ 1000 - 2/2002 NWB LAAAB-56561).