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BfF 17.06.2005 St I 4 - S 2471 - 210/2005, NWB 29/2005 S. 228

Einkommensteuer | Familienleistungsausgleich

Nach dem St I 4 - S 2471 - 210/2005 ist der (NWB EN-Nr. 580/2005) bei Kindern mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung auf alle nicht bestandskräftig entschiedenen Fälle anzuwenden. Die in DA-FamEStG 63.4.1.2 Abs. 5 genannten Regelungen zur Bestandskraft von Kindergeld-Festsetzungen sind zu beachten. Die Bestandskraft des Aufhebungs- und Ablehnungsbescheids kann nur durchbrochen werden, wenn die Voraussetzungen einer Korrekturnorm (§§ 172 ff. AO; § 70 Abs. 2 bis 4 EStG) erfüllt sind. Eine Korrektur nach § 70 Abs. 4 EStG aufgrund des Beschlusses des BVerfG ist grundsätzlich nicht möglich, weil eine Änderung der Rechtsauffassung durch die Rechtsprechung kein nachträgliches Bekanntwerden im Sinne der Vorschrift ist. Sind bei einer Änderung zu...