FinMin Saarland - B/2-6 - 124/2005 - S 1301 Fra

Anwendung der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich (45-Tage-Regelung)

Mit hat der BFH entschieden, dass nur ganze Arbeitstage außerhalb der Grenzzone als schädliche Tage im Sinne der 45-Tage-Regelung anzusehen sind. Im Rahmen der Sitzung der Referatsleiter Außensteuer vom 02.03. –  wurde beschlossen, den Beschluss zu veröffentlichen. Er ist ab sofort auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.

Das FinMin weist des weiteren darauf hin, dass gegenwärtig Verhandlungen des Bundesministerium der Finanzen mit dem Ministère de l’ Economie, des Finances et de l’ Industrie über den Abschluss einer neuen Verständigungsvereinbarung geführt werden. Danach sollen nur ganze Arbeitstage an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone als schädliche Arbeitstage angesehen werden.

Als Arbeitstage gelten hierbei die vertraglich vereinbarten Arbeitstage, sowie alle weiteren Tage, an denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt. Daneben sollen auch Krankheitstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten.

Bei mehrtägigen Dienstsreisen gehören auch die Hin- und Rückreisetage stets zu den Nichtrückkehrtagen.

Die Verständigungsvereinbarung ist ausverhandelt und wird demnächst unterzeichnet werden.

Das FinMin bittet um einstweilige Kenntnisnahme. Für weitere Rückfragen steht Fr. Kelkel-Winter, (Tel 0681/501-1749) gerne zur Verfügung.

FinMin Saarland v. - B/2-6 - 124/2005 - S 1301 Fra

Fundstelle(n):
NAAAB-56569