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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 2004
Schwerpunkt der BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 2004 sind die Urteile, in denen der BFH in Abkehr von einer rund 73-jährigen Rechtsprechung vorab entstandene Werbungskosten auch bei Aufwendungen für erstmalige Ausbildung, Erststudium und Promotion anerkannte, wenn ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit einer späteren Erwerbstätigkeit besteht. Diese Urteile sind allerdings auf Sachverhalte ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht anwendbar, da der Gesetzgeber der Rechtsprechung durch Einfügung des § 12 Nr. 5 EStG nicht gefolgt ist. Eine Reihe von Entscheidungen ergingen zum beschränkten Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, so auch zu der Frage, wann dieser Raum Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Erwerbstätigkeiten des Steuerpflichtigen ist. Hervorzuheben sind ferner BFH-Urteile, wonach Arbeitslohn, der nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, bei der Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen nicht zu berücksichtigen ist.
I. Steuerfreier Arbeitslohn
1. Fahrtkostenersatz für vorübergehend auswärts tätige Arbeitnehmer
(BStBl 2004 II S. 962 NWB LAAAB-25317) betr. § 3 Nr. 16, § 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 4 EStG. S. 2466
Hinweis ▶ Thomas, KFR ...