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Elektronische Abgabe von Steueranmeldungen – Ausnahmeregelung wieder aufgehoben
Ab Juni 2005 müssen LSt-Anmeldungen und USt-Voranmeldungen wieder zwingend in elektronischer Form abgegeben werden. Die Übergangsregelung im nach der bis einschließlich Mai 2005 die Abgabe von Papieranmeldungen zulässig war, ist nicht verlängert worden. Der entgegenstehende wurde aufgehoben (vgl. hierzu auch ausführlich BBK Nr. 9/2005 KN-Nr. 122/2005 sowie die Meldung im BBK-Magazin in diesem Heft).