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Überblick über das polnische Einkommensteuerrecht
I. Einleitung
Das EStG vom stellt zusammen mit dem Einkommensteuerpauschalierungsgesetz (EStPauschalG) vom die Grundlage der Ertragsbesteuerung natürlicher Personen dar. Eine Gewerbesteuer wird ebenso wenig erhoben wie eine Zuschlagsteuer. Auch kennt das polnische Steuerrecht keine Kirchensteuer. Wesentliche Änderungen erfuhr das Einkommensteuerrecht durch den Beitritt Polens zur EU. Selbst wenn die EG-Richtlinien weitgehend umgesetzt wurden, so sind noch immer nicht alle Konsequenzen aus der EuGH-Rechtsprechung gezogen worden. Ertragsteuerliche Sondergesetze bei Auslandsbeziehungen – wie das deutsche AStG – bestehen nicht.
II. EStG
1. Persönliche Steuerpflicht
Die unbeschränkte Steuerpflicht wird bei Bestehen eines Wohnsitzes in Polen begründet. Nach polnischem Recht kann jedoch nur ein Wohnsitz weltweit existieren. Ist dieser in Polen belegen und kommt gleichzeitig nach dem Recht eines anderen Staates ebenfalls eine unbeschränkte Steuerpflicht in Betracht, so besteht nur dann eine unbeschränkte Steuerpflicht in Polen, wenn auch abkommensrechtlich Polen als Ansässigkeitsstaat anzusehen ist. Andernfalls liegt nur eine beschränkte Steuerpflicht vor. D...