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FG Niedersachsen 19.04.2005 11 K 11705/03, NWB direkt 28/2005 S. 7

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist nicht für fiktive Fahrten zwischen einer weiter entfernten Wohnung und der Arbeitsstätte anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich die Fahrt von einer näher gelegenen Zweitwohnung angetreten hat. Die Entfernungspauschale wird für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, unter Berücksichtigung der Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte gewährt. Die Entfernungspauschale setzt daher voraus, dass tatsächlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durchgeführt werden.