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Zusammenschluss von Steuerberatern mit ausländischen Berufsangehörigen
Das StBerG lässt einen Zusammenschluss von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten mit ausländischen Berufsangehörigen, die ihre Niederlassung im Ausland haben, zu, wenn diese im Ausland einen dem Steuerberater vergleichbaren Beruf ausüben und die Voraussetzungen für die Berufsausübung den Anforderungen des Steuerberatungsgesetzes im Wesentlichen entsprechen. In einer Bekanntmachung des BMF werden alle ausländischen Berufsangehörige aufgelistet, für die eine Vergleichbarkeit mit dem Beruf des Steuerberaters festgestellt worden ist.