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FG Düsseldorf 10.01.2005 4 V 5361/04 A, NWB direkt 28/2005 S. 11

Bewertung eines Nutzungsrechts an einer Wohnung

Der Wert eines durch Vermächtnis zugewandten Wohnrechts kann auf der Grundlage ortsüblicher Mietpreise ermittelt werden. Die vorherige gesonderte Feststellung eines Grundbesitzwerts kommt nicht in Betracht, da ein Wohnrecht keine wirtschaftliche Einheit darstellt. Für die Begrenzung des Kapitalwerts des Nutzungsrechts nach Maßgabe des § 16 ErbStG hat der heranzuziehende Grundbesitzwert lediglich die Funktion einer unselbständigen Besteuerungsgrundlage.