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Kein Spendenabzug bei Steuerfestsetzung von 0 DM
Kein Spendenabzug nach § 34g EStG bei einer Steuerfestsetzung von 0 DM. Der Umstand, dass von den Bestimmungen des § 34g EStG nur Personen einen Vorteil haben, die der Einkommensteuerpflicht unterliegen, führt nicht zu einer ins Gewicht fallenden Beeinträchtigung des Rechts auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung derer, die nicht einkommensteuerpflichtig sind.