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FG München 10.03.2005 15 K 4392/03, NWB direkt 28/2005 S. 4

Anteile an Besitzgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen

Besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen einer GbR als Besitzunternehmen und einer GmbH als Betriebsunternehmen, so bilden die Anteile der Besitzgesellschafter an der Betriebsgesellschaft notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzgesellschaft. Wird ein zuvor nur an der Betriebsgesellschaft beteiligter Gesellschafter im Wege einer Erbschaft mittelbar (durch die Erbengemeinschaft) zum Gesellschafter auch der Besitzgesellschaft, wird auch seine zuvor im Privatvermögen gehaltene nichtwesentliche Beteiligung an der Betriebsgesellschaft zu notwendigem Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzgesellschaft. Die Einlage der Anteile ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten.