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FG Rheinland-Pfalz 11.05.2005 3 K 2775/04, NWB direkt 28/2005 S. 3

Mindestanforderungen an ernsthafte Eingabe bei Gericht

Ein Schreiben, das sich in Beleidigungen des Prozessgegners, des Gerichts oder eines Dritten oder in staatsfeindlichen Äußerungen erschöpft und ein sachliches Begehren nicht enthält, ist grundsätzlich nicht als Klage zu betrachten.