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FG Hamburg 23.02.2005 II 354/04, NWB direkt 28/2005 S. 3

Keine Klage auf Nichtigkeitsfeststellung, wenn über Rechtmäßigkeit bereits entschieden

Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheides besteht jedenfalls dann nicht, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch eine Anfechtungsklage rechtskräftig und für die Beteiligten bindend entschieden ist und die zur Begründung der Nichtigkeit angeführten Erwägungen den identischen, auch dem Anfechtungsverfahren zugrunde liegenden Entscheidungsgegenstand betreffen.