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Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung
Der Prüfungszeitraum kann insbesondere dann drei Besteuerungszeiträume übersteigen, wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist. Anschlussprüfungen sind zulässig. Nicht unerhebliche Steuernachforderungen sind bereits Beträge ab 500 € bis 1 500 € je Veranlagungszeitraum.