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FG Hamburg 15.04.2005 VII 67/04, NWB direkt 28/2005 S. 3

Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung

Der Prüfungszeitraum kann insbesondere dann drei Besteuerungszeiträume übersteigen, wenn mit nicht unerheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist. Anschlussprüfungen sind zulässig. Nicht unerhebliche Steuernachforderungen sind bereits Beträge ab 500 € bis 1 500 € je Veranlagungszeitraum.