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Veräußerung von Investmentanteilen
BMF nimmt zu Zweifelsfragen der Besteuerung Stellung
Die Besteuerung von Erträgen aus der Beteiligung an Investmentfonds wurde mit dem InvStG ab dem neu geregelt. Das InvStG hat aber schon zum wesentliche Änderungen erfahren, obwohl die Ausarbeitung der ursprünglichen Gesetzesfassung mehrere Jahre in Anspruch genommen hatte. Damit aber nicht genug des Nachbesserungsbedarfs: Das BMF hat am ein Schreiben zum InvStG herausgegeben, dass Anwendungs- und Zweifelsfragen zum InvStG auf nicht weniger als 100 Seiten erläutert.
Besteuerung betrieblicher Investmentanteile
Der Verkauf oder die Rückgabe von Investmentanteilen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, ist ein steuerpflichtiger Vorgang. Die Besteuerungsfolgen regelt § 8 InvStG, der durch das EURLUmsG in wichtigen Teilen überarbeitet wurde. Dem im InvStG geltenden Transparenzprinzip folgend soll der betriebliche Investmentanleger nach § 8 InvStG auch in den Genuss des Halbeinkünfteverfahrens gelangen, soweit der Erlös auf Anteile an Kapitalgesellschaften entfällt, die zum Vermögen des Investmentfonds gehören. Ein Gewinn wird in dieser Höhe zur Hälfte bzw. zu 95 v. H. steuerfrei gestellt. Daneben werden Einnahmen in voller Höhe steuerfrei gestellt, die auf Erträge entfallen, für die Deutschland au...