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BGH 18.04.2005 II ZR 151/03, NWB 28/2005 S. 225

Gesellschaftsrecht | Abweichende Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhung nach vereinfachter Kapitalherabsetzung auf Null

Wurde dem Gesellschafter einer – personalistisch strukturierten – GmbH bei einer Kapitalerhöhung im Anschluss an eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null (§ 58a Abs. 4 GmbHG) ein gesetzeskonformes, seiner bisherigen Beteiligung entsprechendes Bezugsrecht eingeräumt, so gebietet die Treupflicht der Gesellschaftermehrheit – anders als bei einer Aktiengesellschaft – nicht ohne weiteres, diesem durch Änderung der Beteiligungsverhältnisse statt dessen die Übernahme einer von ihm gewünschten Kleinstbeteiligung (hier: 0,2 % des erhöhten Stammkapitals) einzuräumen. Die Verletzung der Treupflicht im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Bezugsrechts des Minderheitsgesellschafters einer GmbH führt auch bei der Kapitalerhöhung im Anschluss an eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null regelmäßig nicht zur N...