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BFH 12.05.2005 V R 54/02, NWB 28/2005 S. 224

Umsatzsteuer | Nutzung einer Sauna im Fitnessstudio

Wie der NWB MAAAB-56111 entschieden hat, muss die Verabreichung eines Heilbads der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Hiervon kann bei der Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig keine Rede sein; sie dient regelmäßig lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden (Abgrenzung zu Abschn. 171 Abs. 3 UStR 2005).