Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 28 vom Seite 2349

Licht im ertragsteuerlichen „Handy-Dschungel”

Mit Schreiben v. - IV B 2 - S 2134 - 17/05 NWB AAAAB-55908 hat das BMF zur „ertragsteuerlichen Behandlung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrags oder eines Prepaid-Vertrags gewährten Vergünstigungen” Stellung genommen. Hintergrund ist die aus der Preisgestaltung der Netzbetreiber resultierende Vermengung aktivierungspflichtiger mit sofort abzugsfähigen Aufwendungen. Für Bezieher von Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) gilt Folgendes:

  • Der Netzbetreiber hat den Aufwand aus der verbilligten Überlassung des Handy aktiv abzugrenzen und über den Zeitraum, in dem die Gebühren zufließen, zeitanteilig aufzulösen.

  • Monatliche Vergünstigungen (z. B. Erlass der Grundgebühren, Zuteilung von Gesprächseinheiten) sind nicht abzugrenzen, sondern sofort als Aufwand zu erfassen.

  • Einmalige Vergünstigungen (z. B. Einräumung eines Gesprächsguthabens zum Vertragsbeginn) sind aktiv abzugrenzen. Die Abgrenzung ist über die Laufzeit des Vertrags aufzulösen.

  • Eine Vertragsabschlussprovision des Netzbetreibers an einen Provider ist beim Netzbetreiber sofort abziehbarer Aufwand und beim Provider nicht abzugrenzender Ertrag. Für eine vereinbarte Rückerstattungsverpflichtung hat der Provider ei...