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BBV Nr. 7 vom Seite 39
Verjährung der Steuerberaterhaftung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den eigenen Steuerberater wegen steuerlicher Fehlberatung beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids (OLG Celle, Urt. v. - 3 U 322/04).