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BBV Nr. 7 vom Seite 39

Aufklärungspflicht einer Bank

Redaktion

Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls können sich ergeben, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann. Einen solch konkreten Wissensvorsprung in Bezug auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Vorhabens besitzt ein Kreditinstitut z. B. dann, wenn es weiß oder damit rechnet, dass wertbildende Faktoren durch Manipulationen verschleiert wurden. So ist das Wissen, das ein in einer Filiale tätiger Bankangestellter bei der verantwortlichen Aushandlung einer Rahmenfinanzierung erlangt, der Bank zuzurechnen, wenn die einzelnen Kredite anschließend von einer anderen Filiale der Bank an Immobilienerwerber ausgereicht werden ().