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Grundstücksübertragung pro forma
Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks an die Mutter mit dem Zweck, das Grundstück dadurch vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen, schließt die Unentgeltlichkeit der Zuwendung nicht aus. Sie rechtfertigt nach dem keinen Billigkeitserlass wegen der späteren Rückübertragung, die nicht unter § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG fällt.