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BBV 7/2005 S. 7

Grunderwerbsteuer: Erwerbsvorgang bei Vorvertrag

Nach dem können rechtsgeschäftliche Erklärungen nur dann zur Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs führen, wenn sie unmittelbar die die Steuerbarkeit eines Rechtsvorgangs konstituierenden Merkmale erfüllen, ohne dass bereits ein Erwerb eintritt. Zu diesen Merkmalen gehört bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Erwerb des Eigentumsverschaffungsanspruchs. Durch Vereinbarungen, die dem Erwerber keinen solchen Anspruch verschaffen sollen, kann deshalb ein Erwerbsvorgang nicht verwirklicht werden. Durch Abschluss eines Vorvertrags wird ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ausnahmsweise nur dann verwirklicht, wenn bereits aus ihm selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann.