Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV 7/2005 S. 5

Umwandlung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste bei Strukturwandel

Bei Beendigung einer vermögensverwaltenden KG kann nach dem ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn nicht entstehen. § 15a EStG stellt sich nicht – auch nicht über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG – als Gewinnermittlungsvorschrift dar. Eine Umqualifizierung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste kommt im Fall des Strukturwandels eines vermögensverwaltenden hin zu einem gewerblichen Unternehmen nicht in Betracht.