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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 235/04 EFG 2005 S. 546 Nr. 7

Gesetze: EStG § 2 Abs. 3 S. 2, EStG § 2 Abs. 3 S. 3, EStG § 2 Abs. 3 S. 4, EStG § 2 Abs. 3 S. 5, EStG § 2 Abs. 3 S. 6, EStG § 2 Abs. 3 S. 7, EStG § 2 Abs. 3 S. 8, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung ernstlich zweifelhaft

Leitsatz

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung (§ 2 Abs. 3 Sätze 2 - 8 EStG i.d.F. des StEntlG 99 ff.) und damit zugleich ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung, wenn die Mindestbesteuerung in das Existenzminimum eingreift (Anschluss an BFH BStBl II 2003, 516 und 523).

Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob das die Existenz sichernde verfügbare Einkommen um die "normalen Absetzungen für Abnutzung" zu erhöhen ist. Die Klärung dieser Frage bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung bestehen jedenfalls dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Steuerpflichtige im Streitjahr durch die Einkunftserzielung veranlasste Aufwendungen getätigt hat, die steuerlich nicht zu berücksichtigen waren und nicht berücksichtigt worden sind (z.B. Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, Anzahlung für die Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern, Tilgung von Krediten).

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 546 Nr. 7
OAAAB-55925

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