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Wegfall der Steuerbefreiung
Der Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG a. F. tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde. Eine teleologische Reduktion des Nachversteuerungstatbestands kommt insoweit nicht in Betracht.