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Steuerliche Behandlung der Pferderennvereine
Pferderennvereine können wegen Förderung der Tierzucht gemeinnützig sein. Bei der Gewinnermittlung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs können hingegen nur die durch den Betrieb veranlassten Betriebsausgaben zugeordnet werden. Für gemischt veranlasste Aufwendungen scheidet der Betriebsausgabenabzug aus, wenn sie ihren primären Anlass im steuerfreien Bereich haben und ein objektiver Maßstab für eine Aufteilung der Aufwendungen auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche nicht möglich ist. Die Eintrittsgelder und die Einnahmen aus dem Verkauf der Programmhefte stehen wirtschaftlich sowohl mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Totalisatorbetrieb” als auch mit dem Zweckbetrieb „Rennen” im Zusammenhang. Der auf den Zweckbetrieb „Rennen” entfallende Teil ist e...