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Haushaltszugehörigkeit bei widerrechtlicher Heimunterbringung
Nimmt eine Verwaltungsbehörde ein Kind gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in Obhut und bringt es in einem Heim unter, bleibt es bei der Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Kindergeldberechtigten, wenn sich dieser umgehend und erfolgreich gegen die behördliche Maßnahme wendet.