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BMF 20.06.2005 IV B 2 - S 2134 - 17/05, NWB direkt 27/2005 S. 4

Vergünstigungen bei Mobilfunkdienstleistungsverträgen

Vergünstigungen, die Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrages oder eines Prepaid-Vertrages gewährt werden, können in der verbilligten Überlassung eines Mobilfunktelefons oder auch in anderer Form erfolgen, so z. B. durch Erlass von Grundgebühren, Gewährung von Gesprächsguthaben, Erlass der Anschlussgebühren oder Gewährung von Gutschriften, Einkaufsgutscheinen oder Sachzugaben. Zur ertragsteuerlichen Behandlung der gewährten Vergünstigungen nimmt das BMF Stellung. Anmerkung: Mehr hierzu in der nächsten Ausgabe.