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BMF 27.06.2005 IV A 7 -S 0338 - 54/05, NWB direkt 27/2005 S. 3

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Wegen der großen Zahl von Rechtsbehelfen, die im Hinblick auf anhängige Musterverfahren eingelegt werden, hat das BMF ausführlich zur Behandlung von vorläufigen Steuerfestsetzungen, zur Behandlung von Einspruchsfällen und rechtshängigen Fällen sowie zur Aussetzung der Vollziehung Stellung genommen. In der Anlage des BMF-Schreibens wird festgelegt, hinsichtlich welcher einzelner Punkte die Festsetzungen der Einkommensteuer vorläufig vorzunehmen sind.