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Verdeckte Treuhandschaft an GmbH-Anteilen
Eine Treuhandabrede, die sich auf einen existierenden GmbH-Geschäftsanteil bezieht, bedarf der notariellen Form. Eine - dem Finanzamt gegenüber - verdeckte Treuhandschaft in Bezug auf GmbH-Geschäftsanteile ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Treugeber gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist.