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Altersteilzeit | Rückabwicklung von Ansprüchen aus vorzeitig beendeter Altersteilzeit in der Insolvenz
Wird ein Altersteilzeitverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers vorzeitig einvernehmlich beendet und rückabgewickelt, so sind restliche Vergütungsansprüche für die in der Zeit vor Insolvenzeröffnung geleistete Arbeit bloße Insolvenzforderungen i. S. von § 38 InsO ().