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Arbeitsrecht | Regelung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in Aufhebungsvertrag
Eine Regelung in einem Aufhebungsvertrag, mit der dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer für die Dauer von sechs Monaten nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses untersagt wird, selbst oder mit Hilfe Dritter Mitarbeiter seiner früheren Arbeitgeberin für eigene Zwecke abzuwerben, kann – auch wenn die Parteien gleichzeitig eine früher vereinbarte Kundenschutzklausel aufheben – ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot analog § 74 HGB darstellen, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer durch diese Regelung in seinen beruflichen Möglichkeiten mehr als nur unerheblich eingeschränkt wird. Diese Voraussetzungen sind dann gegeben, wenn die frühere Arbeitgeberin mit hoch qualifizierten Arbeitnehmern Dienstleistungen für und bei Kunden erbringt und die persönliche Leistungserbringung durch die betreffenden Arbeitne...