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BGH 06.04.2005 VIII ZR 54/04, NWB 27/2005 S. 219

Mietrecht | Umlage der Kosten für sog. Wärmecontracting

Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen („Wärmecontracting”), bedarf es einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten (insbesondere Investitionskosten) auferlegt werden sollen ().