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BFH 02.03.2005 II R 43/03, NWB 27/2005 S. 217

Schenkungsteuer | Persönlicher Freibetrag bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe

Wie der NWB HAAAB-55654 entschieden hat, ist bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 ErbStG die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für den letzten Erwerb so zu berechnen, dass sich der dem Steuerpflichtigen zur Zeit dieses Erwerbs zustehende persönliche Freibetrag tatsächlich auswirkt, soweit er nicht innerhalb von zehn Jahren vor diesem Erwerb verbraucht worden ist. – Anmerkung: In Fällen, in denen die Zehnjahresfrist des § 14 ErbStG altes und (ab 1996 geltendes) neues Erbschaftsteuerrecht umfasst, ist folglich der Berechnung der anrechenbaren fiktiven Steuer für Erwerbe vor 1996 der niedrigere frühere persönliche Freibetrag von 90 000 DM zugrunde zu legen.