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BFH 23.03.2005 III R 20/03, NWB 27/2005 S. 214

Finanzgerichtsordnung | Kein Beteiligtenwechsel bei Ausgliederung eines Unternehmensbereichs auf anderen Rechtsträger

Gliedert das klagende Unternehmen während des Klageverfahrens einen Unternehmensbereich auf einen anderen Rechtsträger aus, ist nach dem NWB RAAAB-55655 der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers, so dass kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eintritt (Anschluss an das , BStBl 2003 II S. 835).