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BMF 27.06.2005 IV A 7 - S 0338 - 54/05, NWB 27/2005 S. 213

Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Das ausführlich Stellung genommen zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, zum Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und der Aussetzung der Vollziehung. – Neu aufgenommen wurde in der Anlage unter (4) Anwendung des § 24b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) für Veranlagungszeiträume ab 2004. Weiterhin ergeben sich gegenüber dem (BStBl 2005 I S. 609) folgende Änderungen: Aufgrund einer personellen Anweisung kann der Vorläufigkeitsvermerk gemäß den Nr. (2) und (3) auch Einkommensteuerbescheiden für den Veranlagungszeitraum 1999 sowie Bescheiden über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften für Veranlagungszeiträume ab 1999 beigefügt werden...