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NWB Nr. 27 vom Seite 2247

Zinsinformationsverordnung ist zum 1. 7. 2005 in Kraft getreten

Alle 25 EU-Mitgliedstaaten wenden seit dem die EU-Zinsrichtlinie an – so auch die Bundesrepublik Deutschland. Die Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt über die Zinsinformationsverordnung, die ebenfalls am in Kraft getreten ist. Im Grundsatz gilt in der EU der automatische Auskunftsaustausch über die Zinserträge von EU-Bürgern. 22 EU-Staaten wenden nunmehr diesen automatischen Auskunftsaustausch an; nur Österreich, Belgien und Luxemburg sind während eines Übergangszeitraums nicht verpflichtet, automatische Auskünfte über Zinserträge zu übermitteln (zu Einzelheiten s. NWB Beratung aktuell 7/2005). Einen Katalog der häufig gestellten Fragen und Antworten zur EU-Zinsrichtlinie hat das BMF im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de (Aktuelles vom ) veröffentlicht.