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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 73/05

Gesetze: AO § 122 Abs. 5, ZPO § 418 Abs. 1

Entkräftung des Beweiswertes einer Postzustellungsurkunde

Leitsatz

Der Beweiswert einer Postzustellungsurkunde, in der der Postzusteller vermerkt hat, eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten eingelegt zu haben, kann nicht allein durch den Hinweis des Adressaten erschüttert werden, dass durch den ständigen Wechsel von Postzustellern sich Mängel in der Briefzustellung häufen würden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAB-55550

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