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Umwandlung eines Bonus-Anspruchs in Freizeit zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen
Die Umwandlung eines Bonus-Anspruchs in Freizeit führt nicht zu Werbungskosten. Hierauf weist die OFD Düsseldorf in ihrer Kurzinformation ESt Nr. 25/2005 vom hin. Danach hatten Arbeitnehmer einer StB-Gesellschaft die zur Vorbereitung auf das StB-Examen notwendige Freistellung durch die Umwandlung eines Bonus-Anspruchs vereinbart. Nach Auffassung der OFD stellt die Verrechnung des Bonus mit der Freistellung eine entgangene Einnahme dar, die nicht zu Werbungskosten führt.